ksp Steuerberater Augsburg
  • HOME
  • Kanzlei
  • Leistungen
    • Steuerberatung
    • Fachberatung für Heilberufe
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Kontakt
  • Impressum
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Downloads
    • Newsletter Archiv
    • Newsletter bestellen
  • Netzwerk
    • KSP Krumbach
    • WP Manfred Krautkrämer

Erleichterung bei der Veröffentlichung von Bilanzen absehbar

Wir hatten in den letzten Jahren immer wieder moniert, dass die Regelungen zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen für kleinere Gesellschaften unverhältnismäßig sind. Der vom Gesetzgeber vorgegebene Schutzgedanke für Kapitalanleger läuft hier im Regelfall ins Leere. Das EU-Parlament hat sich jetzt unserer Kritik angeschlossen. Es sind Erleichterungen für kleinere Unternehmer absehbar. Es liegt seit kurzem ein Richtlinienvorschlag vor, der Ausnahmen für Kleinstunternehmen vorsieht. Damit sollen die Verwaltungslasten für KMU verringert werden. Der Kompromiss sieht vor, dass Kleinstunternehmen als solche klassifiziert werden, wenn 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllt sind:
Bilanzsumme max. 350.000 Euro
Nettoumsatzerlös max. 700.000 Euro
max. 10 Beschäftigte
Unternehmen, die in die Kategorie “Kleinstunternehmen” fallen, können von der Offenlegungspflicht befreit werden. Die Entscheidung über die Einführung der Befreiung obliegt den Mitgliedstaaten. Entscheidet sich ein Mitgliedstaat für die Ausnahme von Kleinstunternehmen, müssen diese nur noch eine verkürzte Bilanz beim Unternehmensregister einreichen, die aber nicht veröffentlicht wird. Da Deutschland zu den großen Unterstützern des Richtlinienvorschlags zählt, ist mit der Einführung der Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen in Deutschland zu rechnen. Der Kompromiss muss noch vom Plenum des EU-Parlaments und vom Rat angenommen werden. Dies gilt nur noch als Formsache.

 

 

  •  
  •  
ksp Dipl.-Kfm. Krautkrämer, Niederreiner & Partner OHG / Telefon 0821-72015-0 ... Ihre Steuerkanzlei in Augsburg