Das Grillen ist ja bekanntlich ein weit verbreitetes Hobby. Aber taugt es zur Anerkennung als gemeinnütziger Verein? Das FG Baden-Württemberg lehnte ein solches Ansinnen ab. Es ging um einen eingetragenen Verein, dessen Zweck im Wesentlichen die Förderung und Pflege der Grillkultur, der Kochkunst sowie der technischen Grillkultur war. Außerdem nahm die sportliche Abteilung des Vereins an verschiedenen Meisterschaften teil. Der Verein beantragte die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Dies lehnte das FG ab. Die Förderung des Grillens ist als Freizeitaktivität kein gemeinnütziger Zweck. Das Grillen ist mangels körperlicher Ertüchtigung zudem auch kein Sport. Es fehlt an einer körperlichen, über das ansonsten übliche Maß hinausgehenden Aktivität, die durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen gekennzeichnet ist, oder an einer einem persönlichen Können zurechenbaren Kunstbewegung.