„Können Kinder eines Selbstständigen billig in der GKV krankenversichert werden?. Die beitragsfreie Krankenversicherung für Kinder Selbstständiger ist oft gewünscht, aber nicht immer realisierbar.

 

Kinder bis zum 23. Lebensjahr können in der Familienversicherung ohne eigene Beiträge mitversichert bleiben, sofern sie noch nicht selbst arbeiten. Sollten die Kinder ein Studium oder eine Berufsausbildung aufnehmen verlängert sich die kostenfreie Mitversicherung bis zum 25. Lebensjahr. Die Familienversicherung kann über das 25. Lebensjahr hinaus um weitere zwölf Monate verlängert werden, wenn die Schul- oder Berufsausbildung bspw. durch einen Freiwilligendienst unterbrochen oder verzögert wurde.

Nicht jede Familie kann aber die Kinder kostenfrei in der GKV mitversichern. Schwierigkeiten gibt es in der Regel dann, wenn ein Ehepartner privat versichert ist und sein monatliches Gesamteinkommen ein Zwölftel der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher ist als das Einkommen des anderen, gesetzlich versicherten Ehepartners. Diese monatliche Einkommenshöchstgrenze liegt in 2017 bei 4.800 Euro brutto.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung schon vor Jahren bestätigt. Das Gericht wies damals die Verfassungsbeschwerde einer Frau zurück, die ihre vier Kinder über die Familienversicherung mitversichern lassen wollte. Die Frau war gesetzlich versichert, ihr Mann als Selbstständiger privat versichert. Die Karlsruher Richter hielten an ihrer Rechtsprechung fest. Die Ausschlussregelung im SGB V ist demnach mit dem Grundgesetz vereinbar und trägt zum sozialen Gleichgewicht einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft bei.