Wir berichten immer wieder über die Strategien und Maßnahmen multinationaler Konzerne, ihre Steuerlast weltweit gegen Null zu fahren. Und wir berichten auch über die (aus unserer Sicht bisher nicht wirklich funktionierenden) Gegenmaßnahmen der Politik.
Bundesfinanzminister Schäuble hat jetzt gemeinsam mit Vertretern von über 60 Staaten einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet, mit dem etwas Bewegung in die Sache kommen könnte. Allerdings wird sich absehbar vor 2019 noch nichts bewegen. Es geht um die Umsetzung der zentralen Empfehlungen des OECD-Projekts gegen „Base Erosion and Profit Shifting (BEPSProjekt)“ in bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen.
Das jetzt unterzeichnete Übereinkommen erfasst im ersten Schritt etwa 1.100 solcher Abkommen. Durch weitere Unterzeichner kann die Zahl auf über 2.000 ansteigen. So können zeitraubende bilaterale Revisionsverhandlungen von Doppelbesteuerungsabkommen durch einen einzigen völkerrechtlichen Akt ersetzt werden. Dies kann den Prozess zur Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen deutlich verkürzen und für eine flächendeckende Implementierung der BEPS-Empfehlungen sorgen.
Der Ansatz zur gemeinsamen Bekämpfung der Steuervermeidung ist unseres Erachtens der einzig sinnvolle Weg. Nationale Gesetze eines Landes können sicherlich zur Steuervermeidung in diesem Land beitragen. International agierendes Geld ist aber bekanntlich „wie ein scheues Reh“. Wird es an einer Stelle zu gefährlich, verzieht es sich sehr schnell.
Und wir berichten auch über die (aus unserer Sicht bisher nicht wirklich funktionierenden) Gegenmaßnahmen der Politik.
Der Kampf gegen Steuergestaltungen internationaler Konzerne kann nur durch einheitliches Handeln der Staatengemeinschaft geführt werden. Dazu müssen einzelne nationale Interessen beseitigt werden. Es kann nicht sein, dass man einerseits Abkommen unterzeichnet, und auf der anderen Seite darüber diskutiert, pauschale Ministeuern für wohlhabende Ausländer einzuführen, wie jüngst in Italien geschehen.
Das übergeordnete Leitprinzip muss es sein, die Besteuerung dort zu vollziehen, wo die unternehmerische Aktivität und die daraus resultierende Wertschöpfung stattfinden. Ein reibungsloser Informationsaustausch ist dafür unablässige Basis. Außerdem sollten steuerliche Vorabzusagen an einzelne Unternehmen untersagt werden. International tätige Unternehmen müssten außerdem zu einer länderbezogenen Berichterstattung verpflichtet werden.
Die Politik begibt sich mit ihren Maßnahmen aus unserer Sicht aber in eine neue, offenbar noch nicht erkannte Abhängigkeit. Mangels eigener ausreichender Sachkenntnis werden von den Politikern große, ebenfalls international tätige Beratungsunternehmen verpflichtet. Just diese Beratungsunternehmen sind es dann aber, die den international tätigen Konzernen helfen, die Steuervermeidungsstrategien zu entwickeln oder zu modifizieren, wenn sich irgendwo die Rahmenbedingungen ändern. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.