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Schärfere Strafen bei verspäteten Steueranmeldungen

 

Unternehmen drohen künftig drastische Strafen, wenn sie Steueranmeldungen, etwa für die Umsatzsteuer oder die Lohnsteuer, nicht rechtzeitig abgeben. Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie sollen künftig solche verspäteten Anmeldungen sofort an die Strafsachenstelle weiter geleitet werden. Damit droht für viele Steuerpflichtige eine erhebliche Eskalation des Besteuerungsverfahrens.Auch bisher stellt eine verzögerte Abgabe einer Steueranmeldung nach allgemeiner Meinung eine Steuerhinterziehung auf Zeit dar. In vielen Fällen beruht aber die Verspätung auf entschuldbaren Gründen wie Krankheit oder fehlenden Unterlagen. In diesem Sinne verzichtete die bisherige Anweisung der Finanzverwaltung ausdrücklich auf die automatische Einschaltung der Buß- und Strafsachenstelle.

In welch rigider Form die neue Anweisung zum Einsatz kommt, wird die Praxis zeigen. Aus unserer Sicht wird die Verschärfung absehbar umgesetzt werden.

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ksp Dipl.-Kfm. Krautkrämer, Niederreiner & Partner OHG / Telefon 0821-72015-0 ... Ihre Steuerkanzlei in Augsburg