Taxi ist kein öffentliches Verkehrsmittel
Erwin Niederreiner2022-11-27T10:54:55+01:00Aufwendungen eines Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte sind grundsätzlich pauschal in Höhe von 0,30 Euro […]
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte sind grundsätzlich pauschal in Höhe von 0,30 Euro […]
Das FG Thüringen hat ein durchaus überraschendes Urteil zur Abzugsfähigkeit von Taxikosten gefällt. Der Steuerpflichtige kann demnach die per Taxi […]
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