Das unverändert niedrige Zinsniveau bestimmt auch weiterhin die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei der turnusmäßigen halbjährlichen Anpassung zum Jahreswechsel 2017 haben sich keine Veränderungen im Vergleich zum letzten Halbjahr ergeben. Der gesetzlich vorgegebene Basiszinssatz beträgt somit unverändert 0,88 %.

Es gelten seit dem 01.07.2016 folgende Verzugszinsen:

  • 4,12 % bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern
  • 8,12 % zwischen Unternehmen (bei allen Geschäften zwischen Unternehmen, die nach dem 29.07.2014 geschlossen wurden)

Der allgemeine Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen keine Verbraucher beteiligt sind, gelten seit Juli 2014 neun Prozentpunkte über der Basis (zuvor acht Punkte).