Das Shoppen im Internet wird zusehends beliebter. Auch eine „Unsitte“ greift immer mehr um sich: das Testen der Ware mit anschließender Rücksendung der Ware. Der BGH hat dieser Unsitte etwas Einhalt geboten. Er hat entschieden, dass der Käufer in einem solchen Fall verpflichtet ist, dem Verkäufer Wertersatz für die bei der zurückgegebenen Sache eingetretene Verschlechterung zu leisten.

Wer also im Internet bestellte Produkte ausführlicher testet, als das im stationären Handel möglich gewesen wäre, und sich der Zustand der Ware dabei verschlechtert, bekommt bei Ausübung seines Widerrufrechts nicht den vollen Kaufpreis erstattet. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Verbraucher einen im Onlinehandel erworbenen Katalysator in sein Fahrzeug eingebaut und danach eine Probefahrt unternommen. Anschließend widerrief er den Kaufvertrag, sandte den nunmehr mit deutlichen Gebrauchsund Einbauspuren versehenen Katalysator an den Verkäufer zurück und verlangte Rückzahlung des vollen Kaufpreises.