Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben, die Lkw-Maut für die Benutzung von Bundesfernstraßen ab dem 1.1.2024 um eine CO2-Komponente zu erweitern. In einem weiteren Schritt soll dann ab dem 1.7.2024 die Maut auch auf Lastkraftwagen zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ausgeweitet werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ vor. Von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen mit Fahrzeugen von weniger als 7,5 Tonnen.

Die Begründung lässt in Zeiten horrender Preissteigerungen aufhorchen: Durch die Einführung werde ein Preissignal gesetzt, so die Bundesregierung. Die normalen, ohnehin schon hohen Preissteigerungen scheinen noch nicht ausreichend zu sein. Man lässt von Seiten unserer Regierung einfach unberücksichtigt, dass die höheren Transportkosten schlussendlich über Preisweitergaben beim Verbraucher landen.

Ebenfalls neu geregelt werden soll die Verwendung der Mauteinnahmen. Die Hälfte der Einnahmen soll weiterhin zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen verwendet werden, die zweite Hälfte auch für Maßnahmen im Bereich des Schienennetzes. Wenn man von einem Zusatzgewicht von 3 bis 5 Tonnen pro Batteriesatz ausgeht, scheint es ratsam zu sein, die Fernstraßen auszubauen. Mal sehen, ob dann da nicht wieder ein Frosch an der einen oder anderen Stelle wohnt.