Das sog. Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat Ende September die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen. Ein Antrag Bayerns, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand keine Mehrheit. Damit ist der wohl größte politische Aufreger des letzten halben Jahres zu einem vorläufigen Ende gekommen. Es soll in weiten Teilen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Um die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu reduzieren und zugleich die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen, enthält das Gesetz Vorgaben für neu einzubauende Heizungen. Sie müssen ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Das Gesetz nennt verschiedene Optionen wie Wärmepumpen oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.
Die Vorgaben sind eng mit den künftigen Anforderungen zur kommunalen Wärmeplanung verzahnt. So gilt die 65-Prozent-Vorgabe für Bestandsbauten erst dann, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben. Das soll spätestens Mitte 2026 in großen bzw. Mitte 2028 in kleinen Kommunen erfolgt sein.
Das Gesetz sieht eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen vor, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Vermieter können zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind.
Der Bundestagsbeschluss enthält zudem Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, Holz- und Pelletheizungen sowie zu verbundenen Gebäuden. Da das Heizen mit Holz oder Pellets besonders im ländlichen Raum eine wichtige Rolle spielt, gab es mal wieder eine politische Kehrtwende unserer Regierung. Im Vorfeld wurden diese Brennstoffe aussortiert. Nach heftigem öffentlichem Druck werden sie künftig doch auf die 65 Prozent erneuerbare Energien angerechnet. Verstehen muss man dieses greenwashing nicht.
Zur finanziellen Unterstützung kündigte die Bundesregierung Änderungen an der Richtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude an. Wohlwollende Worte sollen die besorgten Bürger erst mal weichspülen. Man propagiert in den Medien gerne Förderquoten bis zu 70% der Investitionskosten. Weggelassen wird dabei oft, dass maximal 30.000 Euro Maßnahmekosten gefördert werden. Und ein wesentlicher Block mit immerhin 30% wird einkommensabhängig gemacht. Den gibt es nur für selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr. Wer will sich denn mit 40.000 Euro Einkommen eine neue Heizung leisten, die gerne mal mehr als 30.000 Euro kostet?
Deshalb hat der Bundesrat die Bundesregierung jetzt schon aufgefordert, im Zuge der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2025, die finanzielle Förderung zu erweitern. Auch Maßnahmen, die lediglich die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, aber nicht über diese hinausgehen, sollen künftig förderfähig sein. Sind wir mal auf die nächsten Fördermärchen gespannt.