Die Anerkennung eines Fahrtenbuches ist immer wieder Streitpunkt mit der Finanzverwaltung. Wir haben hierzu zwei aktuelle Fälle mit unterschiedlichen Ausgangspunkten untersucht.

Im ersten Fall ging es um einen Maserati als Geschäftswagen, der einen Listenpreis von 116.000 Euro hatte. Hier kann man schon fast von der Ausgangssituation her erwarten, dass das Ansinnen schiefgehen wird. Nicht dass man einem Finanzbeamten grundsätzlich Neid unterstellen könnte, aber solche Konstellationen sind offenkundig nicht gewollt.

Der Maserati war einem Arbeitnehmer als Geschäftswagen überlassen und wurde nach den per Fahrtenbuch aufgezeichneten Privatfahrten versteuert. Der Arbeitnehmer führte das Fahrtenbuch, das aber nach Auffassung des Finanzamts nicht ordnungsgemäß war. Daher wendete das Finanzamt die 1 % Regelung an. Der so ermittelte Betrag war höher als die tatsächlich entstandenen Kosten, sodass das Finanzamt aus Billigkeitsgründen die Kosten deckelte. Dem folgte das Finanzgericht.

Zum Verhängnis wurde dem Arbeitnehmer, dass das von ihm verwendete Formularbuch erst nach den Streitjahren in den Handel gekommen war. Daraus folgerte das Gericht, dass die Aufzeichnungen nicht wie erforderlich zeitnah, sondern nachträglich erstellt wurden. Er scheiterte also nicht nur am Neid des Finanzbeamten, sondern an der eigenen Dummheit.

Im zweiten Fall ging es um zwei angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer, die der Ermittlung des geldwerten Vorteils ihr eigenes Berechnungssystem zu Grunde legen wollten. Dies wurde damit begründet, dass die Fahrzeuge nur unregelmäßig privat genutzt würden und darüber hinaus auch private Kraftfahrzeuge zur Verfügung stünden.

Der Lohnsteuerprüfer und in der Folge das Finanzgericht Hamburg verwarfen die Schätzungen. Sie machten deutlich, dass grundsätzlich der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung nach der sog. 1 % Regelung zu bewerten ist. Eine abweichende Bewertung kommt nur dann in Frage, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird. Eine Verhandlungs- oder Schätzmethode, wie sie in früheren Jahren durchaus üblich war, wird grundsätzlich nicht mehr akzeptiert.