Die Finanzbehörden Hamburg haben sich stellvertretend für alle Finanzbehörden aufgemacht, ein Steuersparmodell für Einnahmenüberschussrechner bei geleasten Firmenwagen zu Fall zu bringen. Es geht dabei um die Behandlung von Leasingsonderzahlungen und die Versteuerung des Kfz-Eigenverbrauchs.

Der steuerpflichtige Überschussrechner schließt einen Leasingvertrag mit einer Laufzeit von weniger als fünf Jahren ab. Bei Vertragsabschluss wird eine hohe Leasingsonderzahlung zu Beginn des Vertrags geleistet. Diese stellt unstreitig bei einer Einnahmen-Überschussrechnung im Jahr der Zahlung in voller Höhe eine Betriebsausgabe dar. Der Steuerpflichtige zahlt diese hohe Sonderzahlung, um die zukünftigen monatlichen Leasingraten zu reduzieren. Bilanzierer können dieses Modell von Haus aus nicht nutzen, da sie die Leasingsonderzahlung im Wege der aktiven Rechnungsabgrenzung über die Laufzeit des Leasingvertrages verteilen müssen und somit keine einmaligen Kosten entstehen.

Die private Kfz-Nutzung ermittelt der Überschussrechner in besagtem Modell pauschal nach der 1%-Methode. Der Vorteil in dem Modell resultiert aus der sog. Kostendeckelung. Diese besagt, dass der Wert der Kfz-Nutzungsentnahme nicht höher ausfallen darf als die tatsächlichen Pkw-Kosten des Steuerpflichtigen im jeweiligen Jahr.

Im ersten Leasingjahr liegen aufgrund der hohen Sonderzahlung sehr hohe Pkw-Kosten vor. Die Kostendeckelung greift deshalb nicht. Es wird die übliche 1%-Methode angewendet. Ab dem zweiten Jahr sind die Kosten für das Leasingfahrzeug dann aber deutlich geringer, weil nur noch verringerte monatliche Leasingraten anfallen. Nun kann die Kostendeckelung angewendet werden. Faktisch ist dann der Eigenverbrauch ab dem zweiten Jahr nur noch so hoch wie die tatsächlichen Aufwendungen des Fahrzeugs unter Berücksichtigung der kleinen Leasingraten.

Nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene ist dieses Modell nun gekippt worden. Die Höhe der Kostendeckelung muss künftig anders berechnet werden. Für die Anwendung der Kostendeckelung sind alle Gesamtkosten eines Kfz für ein Wirtschaftsjahr zu ermitteln. Aufwendungen, die für mehrere Jahre im Voraus geleistet wurden, sind dabei zu berücksichtigen. Diese Aufwendungen sind periodengerecht auf die jeweiligen Nutzungszeiträume zu verteilen.