Der Rat der EU hat das nächste Bürokratie-Monster freigelassen, die Richtlinie zur Nachhaltigkeitssorgfaltspflicht von Unternehmen. Mit der Richtlinie werden große Unternehmen verpflichtet, sich mit den negativen Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Menschenrechte und Umweltschutz auseinanderzusetzen. Sie legt außerdem die mit diesen Verpflichtungen verbundenen Haftungen fest. Die Vorschriften betreffen nicht nur die Geschäftstätigkeit der Unternehmen, sondern auch die Aktivitäten ihrer Tochtergesellschaften und ihrer Geschäftspartner entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Unternehmen.

Die Richtlinie betrifft Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro sowie deren Aktivitäten von der vorgelagerten Produktion von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen bis hin zur nachgelagerten Verteilung, Beförderung oder Lagerung von Produkten. Unternehmen, die von der heute verabschiedeten Gesetzgebung betroffen sind, müssen ein risikobasiertes System zur Überwachung, Vorbeugung oder Behebung der in der Richtlinie genannten Menschenrechts- oder Umweltschäden einführen und umsetzen.

Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass Menschenrechte und Umweltverpflichtungen entlang ihrer gesamten Aktivitätskette eingehalten werden. Wird ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen festgestellt, müssen Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen, um die negativen Auswirkungen auf ihre eigene Geschäftstätigkeit, die ihrer Tochtergesellschaften und die ihrer Geschäftspartner in ihrer Aktivitätskette zu verhindern, abzumildern, zu beenden oder zu minimieren. Unternehmen können für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden und müssen vollen Schadenersatz leisten. Darüber hinaus müssen die von der Richtlinie betroffenen Unternehmen einen Klimaschutzplan im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen verabschieden und umsetzen.

Kleinere Unternehmen sind auf den ersten Blick nicht unmittelbar betroffen. Es wird aber sicher Auswirkungen auf Zulieferer haben, die Geschäftspartner im Sinne dieser Neuregelung sind.