Der Anteil der wahlberechtigten Rentner steigt seit Jahren kontinuierlich an. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung also Anlass für unsere Politiker, diese Klientel zu umsorgen. Auf der einen Seite schielt man nach unten, um „frisches Blut“ in die Reihen der Wahlberechtigten zu bekommen, indem man das Wahlberechtigungsalter nach unten setzen möchte, auf der anderen Seite müssen die „alten Kameraden“ bei Laune gehalten werden.
Wie ginge das besser als durch finanzielle Anreize. Deshalb hat unsere Regierung ein Rentenpaket II beschlossen. Damit soll den Bürgern – mal wieder – die These verkauft werden, die Rente sei sicher.
Mit dem neuen Rentenpaket II soll das Rentenniveau von 48 Prozent für heutige und künftige Rentner (vermeintlich dauerhaft) gesichert werden. Dies wird als Grundsatz gesetzlich normiert. Die Haltelinie für das Rentenniveau wird bis zum 1. Juli 2039 in der Rentenanpassungsformel verankert. Die Bundesregierung muss im Jahr 2035 einen Bericht vorlegen, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Rentenniveau über das Jahr 2040 hinaus bei 48 Prozent zu halten. Für alle Rentner bedeutet dies, dass die Renten grundsätzlich so stark erhöht werden, wie es die Lohnentwicklung vorgibt. Ohne diese gesetzliche Maßnahme würde das Rentenniveau in den Jahren nach 2025 von der Lohnentwicklung abgekoppelt und langfristig auf unter 45 Prozent sinken.
Der von uns seit Jahrzehnten angeprangerte Kardinalfehler in der Rentenpolitik soll jetzt plötzlich doch korrigiert werden, aber nur in einer light-Version. Um zusätzliche Vorsorge zu treffen und die finanzielle Entwicklung zu stabilisieren, wird der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung vollzogen. Dieser nicht nur teilweise Schritt wäre schon zu Beginn der 70-er Jahre des letzten Jahrhunderts erforderlich gewesen. Jedem Politiker, der sich nur halbwegs für die Rente interessierte, war die Veränderung in der Bevölkerungsentwicklung durch die damals neuen Möglichkeiten der Geburtensteuerung bekannt. Nur hat sich keiner von Strauß, Wehner, Brandt, Schmidt oder sonst ein Politiker die Finger verbrennen wollen. Also hat man lieber nichts getan, und dafür den leeren Rententopf sukzessive mit zweckentfremdeten Steuergeldern gefüllt, die seither an anderen Stellen fehlen.
Jetzt sollen wieder Mittel des Bundeshaushalts zweckentfremdet werden. Mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund soll ein Kapitalstock aufgebaut werden, dessen Erträge zukünftig zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet werden sollen. Für den Aufbau des Generationenkapitals werden keine Mittel der Beitragszahler eingesetzt. Das Generationenkapital ist auf Dauer angelegt, nur die Erträge aus der Kapitalanlage nach Abzug der Zinsen auf die gewährten Darlehen – und nicht die Substanz des Kapitalstocks – sollen als Finanzierungsbeitrag für die Rentenversicherung verwendet werden. Man pumpt sich also Geld beim Steuerzahler in der Hoffnung, damit mehr zu verdienen als man an Zinsen bezahlen muss. Sieht so eine verlässliche Rentenpolitik aus? Wohl eher ein Finanzierungsmodell für windige Taschenspieler.
Noch so ein bahnbrechender Vorschlag der Renten-Taschenspieler: Mit dem Gesetzentwurf wird die Untergrenze der sog. Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben angehoben. Damit wird angeblich die unterjährige finanzielle Stabilität der Rentenversicherung gestärkt. Ich höre schon die Stimmen unserer Politiker, die uns erzählen werden, wieviel Prozent sicherer das Ganze jetzt wird, wenn sie das dann ausgerechnet bekommen.