In den letzten Jahren wird vermehrt über eine mögliche doppelte Besteuerung von Renten und über eine gestiegene Steuerbelastung von Rentnern diskutiert. Das Statistische Bundesamt hat jetzt Zahlen veröffentlicht, die zur Steuerbelastung Grundaussagen ermöglichen.
Im Jahr 2023 haben in Deutschland rund 22,1 Millionen Personen Leistungen in Höhe von 381 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,6 % oder 121 000 Rentenempfängerinnen und -empfänger mehr als im Vorjahr. Die Höhe der gezahlten Renten stieg im gleichen Zeitraum um 4,9 % oder 17,7 Milliarden Euro.
68 % dieser Rentenleistungen im Jahr 2023 zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften. Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 13 Prozentpunkte. Die Ursache für den Anstieg des Besteuerungsanteils ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente. Demnach werden die Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet.
Mit dem Alterseinkünftegesetz hatte die Bundesregierung damals ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Das Gericht hatte im März 2002 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes unvereinbar ist.
Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil durch Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind.
Bei vielen Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach steuerlichen Abzügen unterhalb des sog. Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Renten steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2020 vor. Demnach mussten rund 40 % der insgesamt 21,8 Millionen Rentenempfänger Einkommensteuer auf ihre (gesetzlichen, privaten oder betrieblichen) Renteneinkünfte zahlen. Im Vergleich zu 2019 stieg der Anteil um 2,7 Prozentpunkte beziehungsweise 636 000 Personen. Bei 82 % der im Jahr 2020 steuerbelasteten Rentenempfänger lagen neben Renten noch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor.