Das Umsatzsteuerrecht selbst ist ja schon in sich komplex und nur schwer verständlich. Selbst unsere Finanzverwaltung kapituliert zumindest in Teilen vor der Materie. Es herrscht über die Ländergrenzen hinweg Uneinigkeit, wenn es um die Frage geht, wie Kuchenverkauf an Schulen und Kindertagesstätten beurteilt werden soll. Die Finanzverwaltungen mehrerer Bundesländer haben sich zu dieser Frage jetzt geäußert, zu allem Überfluss aber nicht einheitlich.

Grundsätzlich soll der Kuchenverkauf, der im Rahmen von Schulfesten durch Schülergruppen, Elternbeiräte oder aufgrund einer Elterninitiative erfolgt, nicht umsatzsteuerpflichtig sein. Dies gilt auch beim Verkauf von Pizza oder beim Verkauf von Eintrittskarten für schulische Veranstaltungen. Die nach außen auftretende Elterninitiative, Schülervertretung oder Klasse oder der Elternbeitrat ist in der Regel nicht als steuerpflichtiger Unternehmer anzusehen, weil sie nicht nachhaltig, also mit Wiederholungsabsicht, auftritt.

Eine Nachhaltigkeit kann hingegen zu bejahen sein, wenn es sich um eine mehrjährige oder wöchentliche Tätigkeit handelt, die Tätigkeit auf Wiederholung angelegt ist oder wenn die Schüler- oder Elterngruppe wie ein Händler auftritt. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Elternbeirat eine Werbeanzeige schaltet oder einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt der Gemeinde betreibt.

Auch wenn die aktuellen Verfügungen im Detail kompliziert sind, wird deutlich, dass die Finanzverwaltung die „normalen“ Umsätze, die im Rahmen von Schulveranstaltungen erzielt werden, nicht der Umsatzsteuer unterwerfen will. Uneinheitlich sind die aktuellen Verfügungen hingegen, wenn Umsätze außerhalb der Schule erzielt werden. Die bayerische Finanzverwaltung geht bei einem Glühwein-Stand auf dem gemeindlichen Christkindlmarkt von umsatzsteuerbaren Umsätzen aus, während die baden-württembergische Finanzverwaltung Umsätze auf Wochenmärkten als nicht umsatzsteuerbar ansieht.

Weil man keine Lösung in der Sache findet, windet man sich mit der möglichen Anwendung der Kleinunternehmerregelung raus. Man könnte auch sagen, dass mal wieder keiner einen A… in der Hose hatte.