Das Bundeskabinett hat Ende Oktober 2025 den Entwurf einer Fünften Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns beschlossen. Danach wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2026 von derzeit 12,82 EUR zunächst auf 13,90 EUR angehoben. Der Mindestlohn steigt damit zunächst um 8,42 %.
In einer zweiten Stufe steigt der Mindestlohn dann zum 1.1.2027 auf 14,60 EUR je Zeitstunde. Das bedeutet eine weitere Steigerung um 5,04 %. Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom Sommer diesen Jahres.