Trotz jahrelanger, sich stetig verschärfender Rechtsprechung, versuchen offenbar immer noch genug Unternehmer, vermeintlich selbständige Subunternehmer zu beschäftigen. Das Hessische Landessozialgericht hat einen Klassiker neu belebt: Bauarbeiter, die auf Baustellen einfache Arbeiten verrichten, einen festen Stundenlohn erhalten und am Markt nicht erkennbar unternehmerisch auftreten.

Die Deutschen Rentenversicherung entschied in mehreren Fällen, dass Bauarbeiter abhängig beschäftigt sind. Es ging dabei um Beitragsnachforderungen nach entsprechenden Betriebsprüfungen und um ein Verfahren über den Antrag auf Statusfeststellung.

In allen Fällen hatten angeblich selbstständige Werkunternehmer auf Baustellen der jeweils klagenden Baufirma gearbeitet. Bei diesen Bauarbeitern handelte es sich um ausländische Staatsangehörige mit allenfalls geringen Deutschkenntnissen. Sie erledigten Abbrucharbeiten, Maurertätigkeiten und Pflasterarbeiten, sanierten Bäder oder arbeiteten im Trockenbau. Schriftliche Verträge oder Auftragsbestätigungen gab es nicht. Die Abrechnungen erfolgten auf Basis der aufgeschriebenen Stunden bei einem vereinbarten Stundenlohn. Die Materialien und Werkzeuge wurden bis auf Kleinwerkzeuge von den jeweiligen Baufirmen gestellt.

In allen entschiedenen Streitfällen sind die Bauarbeiter abhängig beschäftigt gewesen. Bei einfachen, typischen Arbeitnehmerverrichtungen, die der Beschäftigte im Wesentlichen ohne den Einsatz eigener Betriebsmittel im Einwirkungsbereich des Beschäftigenden ausübt, spricht die Vermutung für ein weisungsgebundenes Beschäftigungsverhältnis. Die betroffenen Bauarbeiter sind jeweils in den Betrieb der klagenden Baufirma eingegliedert gewesen und haben einfache Bauarbeiten getätigt, wie sie typischerweise abhängig Beschäftigte verrichten. Werkvertragstypische Vereinbarungen einer unternehmerischen Leistung haben nicht festgestellt werden können. Zudem sind die angeblichen „Werkunternehmer“ schon aufgrund ihrer geringen Deutschkenntnisse zu einem unternehmerischen Auftreten am Markt nicht in der Lage gewesen.