Neue Pfändungsgrenzen
Erwin Niederreiner2023-06-04T17:27:10+02:00Ab dem 01.07.2023 gelten neue Pfändungsfreibeträge nach der Zivilprozessordnung. Der unpfändbare Grundbetrag wird auf 1.402,28 Euro monatlich erhöht. Müssen Schuldner […]
Ab dem 01.07.2023 gelten neue Pfändungsfreibeträge nach der Zivilprozessordnung. Der unpfändbare Grundbetrag wird auf 1.402,28 Euro monatlich erhöht. Müssen Schuldner […]
Für Freiberufler ist der Verkauf der Praxis oder des Betriebes oft ein wesentlicher Baustein in der Altersvorsorge. Aus diesem Grund […]
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