Die Deutsche Bundesbank hat den aktuellen Basiszinssatz für das kommende halbe Jahr bekannt gegeben. Er beträgt unverändert -0,88 %. Damit trägt die Bundesbank weiterhin dem niedrigen Zinsniveau Rechnung.

Der Basiszinssatz des BGB dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Er verändert sich zum 01.01 und 01.07 eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Es gelten damit ab dem 01.01.2019 folgende Verzugszinsen:
4,12 % bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern
8,12 % zwischen Unternehmen (bei allen Geschäften zwischen Unternehmen, die nach dem 29.07.2014 geschlossen wurden)

Der allgemeine Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen keine Verbraucher beteiligt sind, gelten seit Juli 2014 neun Prozentpunkte über der Basis (zuvor acht Punkte).