ÜBER GELD SPRICHT MAN NICHT. ÜBER STEUERN SPAREN SCHON.
Lernen Sie uns kennenWir sind Ihr Steuerberater für Augsburg und Umgebung
Steuerberater / Steuerkanzlei
Sie finden bei uns die klassischen Tätigkeitsgebiete einer Steuerkanzlei: Ob Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung (auch Baulohn), Bilanzierung, Gewinnermittlung oder Steuererklärungen: Wir bieten seit rund 30 Jahren
Konzeption – Strategie – Planung.
Fachberater für Ärzte und Heilberufe
Das Berufsbild der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und der anderen Heilberufe hat sich deutlich gewandelt. Mit einer einfachen Gewinnermittlung sind die Probleme der Medizinberufe heute nicht mehr erledigt. Wir bieten spezielle Kenntnisse.
Betriebswirtschaftlicher Berater
Wir verstehen Beratung nicht nur als zahlenmäßige Vergangenheitsanalyse. Blicken Sie mit uns in Ihre betriebliche Zukunft – ob als Existenzgründer, etablierter Unternehmer oder ob Sie einfach mal über eine Umstrukturierung nachdenken wollen.
Interessantes
Nettolohnoptimierung – Fluch oder Segen
Das Thema Nettolohnoptimierung beherrscht seit einigen Jahren die Diskussion um die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen. Es gibt inzwischen quasi schon „spezialisierte [...]
Mieteinkünfte bei coronabedingtem Ausbleiben der Miete
Die OFD NRW hat eine Stellungnahme herausgegeben, wie aus Sicht der Finanzverwaltung beim Ausbleiben von Mieteinnahmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen [...]
Voraussetzungen für steuerfreie Nachtzuschläge
Die Steuerfreiheit von pauschal ausgezahlten Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) war viele Jahre ein „heißes Eisen“ bei der [...]
Termine
Fälligkeit zum 10.02.2021 für
- Lohnsteuer Januar 2021
- Umsatzsteuer Januar 2021 (ohne DFV) und Dezember bzw. IV. Quartal 2020 (mit DFV)
Fälligkeit zum 15.02.2021 für
- Gewerbesteuer I. Quartal 2021
- Grundsteuer I. Quartal 2021
DFV = Dauer-Fristverlängerung
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
- für März 2021 bis zum 29.03.2021
- für Februar 2021 bis zum 24.02.2021
Fälligkeit zum 10.03.2021
- Lohnsteuer Februar 2021
- Umsatzsteuer Februar 2021 (ohne DFV) und Januar 2021 (mit DFV)
- Einkommensteuer I. Quartal 2021
- Körperschaftsteuer I. Quartal 2021