Wir verstehen uns seit rund 30 Jahren als Partner des mittelständischen Unternehmers. Da wir seit vielen Jahren in Augsburg – Lechhausen ansässig sind, bildet der Großraum Augsburg – München unseren überwiegenden Schwerpunkt. Natürlich beraten wir Sie auch, wenn Sie nicht in dieser Region ansässig sind.
Wir wissen, wie wichtig eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ist. Deshalb ist unsere Kanzlei von Beginn an inhabergeführt.
Davon profitieren Sie als unser Mandant
Wir kennen unsere Mandanten
Inhaber- und familiengeführte Unternehmen bilden seit je her eine wesentliche Basis unserer beratenden Tätigkeit. Wir begleiten diese Unternehmen in allen Phasen ihres steuerlichen Daseins. Eine unserer Kernkompetenzen ist die Steueroptimierung über Betrieb und Familie hinweg. Liquidität und Gesamtsteuerquote bilden aus unserer Sicht das Rückgrat unternehmerischen Handelns.
Auch die ständigen Veränderungen im steuerlichen Umfeld gehören zu den wichtigen Parametern einer vorausschauenden Planung. Wir beraten Sie über notwendige und sinnvolle Anpassungsmaßnahmen, wenn sich Ihre steuerlichen Rahmenbedingungen ändern.
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Wenn das alte Kleid mal nicht mehr passt
Das deutsche Steuerrecht differenziert trotz vieler Angleichungen in den zurückliegenden Jahren noch immer stark nach der Rechtsform des Unternehmens. Die heute noch richtige Rechtsform kann deshalb schon morgen nachteilig für Sie sein. Die steuerorientierte Gestaltung und die Wahl der auf Ihre Belange abgestimmten Rechtsform sind wesentliche Aufgaben unserer Kanzlei.
Wir zeigen Ihnen die rechtlichen, steuerlichen sowie handels- und steuerbilanziellen Regelungen auf. Bei Bedarf können wir angrenzende Rechtsgebiete durch kompetente Partner abdecken lassen.
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Ihre Vordenker für die Nachfolge
Eine Unternehmensnachfolge wird in Ihrer Komplexität vielfach unterschätzt. Unsere Kanzlei hilft Ihnen nicht nur bei der steueroptimierten Unternehmensnachfolge. Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Steuerberatung auch in gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Fragestellungen. Auch hier suchen wir für Sie ein Optimum aus Konzeption – Strategie – Planung, und natürlich auch der praktischen Umsetzung.
Neben Ihren steuerlichen Fragen zu Übergabeverträgen, Testament oder Gesellschaftsvertrag unterstützen wir Sie auch bei notwendigen Unternehmens- und Anteilsbewertungen bis hin zur Erstellung von Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen.
Wir sind für Sie da: In guten, wie in schlechten Zeiten
Manchmal reicht eine Steuererklärung oder eine Bilanz allein nicht aus: eine drohende Scheidung könnte einschneidende Veränderungen mit sich bringen, ein naher Angehöriger ist unerwartet verstorben oder eine sonstige Veränderung, mit der man so nicht gerechnet hat.
Wir sind auch dann für Sie da, wenn mal nicht alles so rund läuft. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Diskretion. Bei Bedarf können wir Ihnen auch Spezialisten empfehlen, die die Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten abdecken können.
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Organisatorische Unterstützung
Durch unsere buchhalterische Tätigkeit wissen wir, wie lästig die Vorbereitung Ihrer Unterlagen sein kann. Vor allem aber wissen wir, welche Unterlagen wirklich erforderlich und sinnvoll sind.
Unser Angebot: Wir kümmern uns um Ihre Büroorganisation. Außerdem übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit dem Finanzamt, den Krankenkassen oder sonstigen Behörden und Einrichtungen.
Wir zeigen Ihnen aber auch verständliche Softwarelösungen, wenn Sie einen Teil der Aufgaben selbst erledigen wollen.
Verständliche Darstellung
Das deutsche Steuerrecht ist in seiner Komplexität kaum zu schlagen. Es gibt unzählige Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Erlasse, Verfügungen, und und und. Da die Regelungen im Lauf der Zeit immer komplexer geworden sind, hat sich auch immer mehr ein „Paragrafen-Deutsch“ durchgesetzt.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, das Steuerrecht in verständliche Sprache zu transferieren, ohne wichtige Inhalte zu vernachlässigen. Wir bringen das komplexe Steuersystem in eine Form, die Sie verstehen.
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