Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ eingebracht. Ziel ist es dabei, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung zukunftsadäquat aufzustellen. Als eine der Maßnahmen sollen Friseursalons künftig in den gesetzlichen „Katalog der für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besonders anfälligen Branchen“ aufgenommen werden.
Bisher werden elf Branchen darin geführt, nämlich das Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe, das Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikbetriebe, das Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, des Gebäudereinigungsgewerbes, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, die Fleischwirtschaft, das Prostitutionsgewerbe und Unternehmen im Wach- und Sicherheitsgewerbe.
Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in diesen Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.
Die FKS soll künftig mittels automatisierter Datenabgleiche große Datenmengen systematisch hinsichtlich bestehender Risiken für das Auftreten von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung auswerten können. Bisher ist die FKS in ihren Befugnissen beschränkt und auf Amtshilfe anderer Behörden angewiesen.