Der Somnambulismus, auch Schlafwandeln genannt, ist ein Phänomen, bei dem ein Schlafender ohne aufzuwachen das Bett verlässt, umhergeht und teilweise auch Tätigkeiten verrichtet. Der jeweilige Vorfall dauert meist nur einige Minuten. Es handelt sich um einen eigenartigen Dämmerzustand. Trotz ihres schlafenden Zustandes nimmt die Person ihre Umgebung wahr.

Nicht genau einen solchen Fall, aber einen doch vergleichbaren Sachverhalt hatte das Bundessozialgericht zu entscheiden. Der Kläger in dem Verfahren befand sich (im durchaus wachen Zustand) auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro. Üblicherweise beginnt er dort unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken. Beim Beschreiten der Wendeltreppe rutschte er aus und brach sich einen Brustwirbel.

Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte Leistungen aus Anlass des Unfalls ab. Das BSG beurteilte dagegen den morgendlichen Weg in das häusliche Büro (Homeoffice) als Arbeitsunfall. Das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice diente nach den verbindlichen Feststellungen der Vorinstanz allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme und ist deshalb als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert.