Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 18.5.2022 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke stimmte das Gremium dem Entwurf zu. Die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion enthielten sich. Damit ist der neue Mindestlohn quasi beschlossene Sache.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der für alle Arbeitnehmer geltende Mindestlohn zum 1.10.2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht werden soll. Zudem soll sich künftig die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie von jetzt 450 Euro auf 520 Euro monatlich erhöht werden. Außerdem soll sie dynamisch ausgestaltet werden und damit künftig bei Änderungen des Mindestlohns automatisch mit steigen.

Außerdem will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern. Dazu soll die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt werden.

Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden.

Das Prestige-Projekt der SPD-geführten Ampelregierung stößt aber inzwischen auf heftige Kritik. Explodierende Energie- und Lebensmittelpreise, die Bedrohung des Weltfriedens und die pessimistischen Prognosen der Ökonomen befeuern die Warnungen der Arbeitgeber vor einer Lohn-Preis-Spirale akuter denn je. Von Kritikern wird das Vorhaben mittlerweile als „Staatslohn“ bezeichnet. Nach Ansicht vieler soll der Arbeitgeber die Funktion des Sozialstaats übernehmen, seine Arbeitnehmer alimentieren und Bedürftigkeit verhindern. Wir verfolgen die Diskussion weiter für Sie.