Unsere Bundesregierung hat inzwischen auch schon verstanden, dass es in wesentlichen Bereichen unserer Wirtschaft stetig bergab geht. Also muss politischer Aktivismus gezeigt werden. Und der äußert sich jetzt in einem neuen Förderprogramm, das ab dem 1.11.2024 Gründern sowie Unternehmensnachfolgern zur Verfügung steht. In einer neuartigen Kooperation haben die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das BMWK und das BMF den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge eingeführt.
Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert. Finanziert werden bis zu 35 % eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro. Die Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen. Aufgrund der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund profitieren sie von günstigen Zinsen. Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken möglich. Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung.
Die Beantragung des ERP-Förderkredits muss zunächst bei der Hausbank erfolgen. Die Hausbank stellt den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt.
Da es sich hier um bankbezogene Leistungen handelt, dürfen wir auf die Ausführungen unter kapital.ermoeglicher.de hinweisen.