Ab dem 01.07.2023 gelten neue Pfändungsfreibeträge nach der Zivilprozessordnung. Der unpfändbare Grundbetrag wird auf 1.402,28 Euro monatlich erhöht. Müssen Schuldner Unterhalt zahlen, erhöht sich der unpfändbare Betrag nach der Zahl der Unterhaltsberechtigten. Beispielsweise darf bei einer Unterhaltspflicht für eine Person ein zusätzlicher Betrag von 527,76 Euro monatlich (bisher waren es 500,62 Euro) nicht gepfändet werden. Für die zweite bis fünfte Person werden jeweils zusätzlich 294,02 Euro monatlich (bisher 278,90 Euro) freigestellt.