Bundestag und Bundesrat haben zum 01.10.2022 einen neuen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde beschlossen. Wir hatten im Vorfeld schon darüber berichtet.

Zum 01.07.2022 steigt der Mindestlohn turnusmäßig von bisher 9,82 Euro auf 10,45 Euro. Einmalig zum Oktober 2022 wird er dann per Gesetz auf 12 Euro angehoben. Zukünftige Anpassungen werden dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, heißt es in der amtlichen Begründung. Eigentlich wäre nämlich die sog. Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, zuständig für Anpassungen. Sie schlägt regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden.

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, den sog. Minijob oder 450-Euro-Job. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht das Gesetz die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Sie passt sich künftig gleitend an.

Die Höchstgrenze für sog. Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich.