Im Kampf gegen Steuerhinterzieher nehmen die EU-Mitgliedstaaten digitale Plattformen stärker in die Pflicht. Seit dem 1. Januar 2023 sind neue Meldepflichten in Kraft. Sie sollen zu mehr Steuertransparenz beitragen. Der deutsche Gesetzeber hat zum Ende des letzten Jahres die entsprechende EU-Richtlinie durch das sog. Plattformen-Steuertransparenzgesetz in nationales Recht umgesetzt. Es verpflichtet Plattformbetreiber, Informationen über Verkäufer und die hierüber generierten Umsätze zu sammeln und an die dafür zuständige Behörde, in Deutschland das BZSt, zu melden.

Grundsätzlich sind alle Betreiber digitaler Plattformen betroffen, über deren Plattform Verkäufer die Möglichkeit bekommen, mit potenziellen Käufern in Verbindung zu treten und sogenannte relevante Tätigkeiten auszuüben. Darunter fallen insbesondere die Vermietung von Immobilien, die Vermietung von Verkehrsmitteln, die Erbringung persönlicher Dienstleistungen und der Verkauf von Waren. Online-Portale, die lediglich die Abwicklung von Zahlungen, das Auflisten oder Weiterleiten von Nutzern oder das Einstellen von Werbung ermöglichen, sind von der Meldepflicht nicht betroffen.

Meldepflichtig sind grundsätzlich alle Nutzer der Plattform, die innerhalb eines Kalenderjahres in mindestens 30 Fällen relevante Tätigkeiten erbracht und/oder insgesamt mindestens 2.000 Euro als Vergütung erhalten haben. Der Plattformbetreiber muss die Tätigkeiten und Umsätze aller Nutzer auf seiner Plattform überwachen und beim Überschreiten der Schwellen die meldepflichtigen Informationen erheben und melden.

Zu den meldepflichtigen Informationen gehören unter anderem Name, Sitz, Registereintrag sowie Anschrift und Steuer-ID des Verkäufers. Außerdem müssen die Plattformbetreiber pro Kalendervierteljahr die von jedem Verkäufer erzielten Umsätze und Tätigkeiten mitteilen. Gesondert anzugeben sind Gebühren, Provisionen oder Steuern, die vom Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet werden. Darüber hinaus sind die Plattformbetreiber verpflichtet, die gesammelten Informationen regelmäßig auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen.

Besteht Grund zu der Annahme, dass die erhobenen Informationen eines Anbieters unrichtig sind, hat der Plattformbetreiber den Anbieter dazu aufzufordern, die Informationen zu berichtigen und anhand verlässlicher Belege zu bestätigen. Liefert ein Anbieter seine Daten nicht rechtzeitig, hat der Plattformbetreiber dessen Nutzerkonto zu sperren oder zu schließen und ihn daran zu hindern, sich erneut zu registrieren. Des Weiteren sind in diesem Fall sämtliche Vergütungszahlungen an den Anbieter durch den Plattformbetreiber einzubehalten.

Die Meldung erfolgt elektronisch anhand eines vom Bundeszentralamt für Steuern bereitgestellten Datensatzes. Die erste verpflichtende Meldung muss bis zum 31. Januar 2024 für das Jahr 2023 erfolgen. Zu melden sind Transaktionen, die ab dem 1. Januar 2023 stattfinden. Bei Verstößen der Betreiber gegen die Meldepflichten können Bußgelder zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro festgesetzt werden.