Die Bundesregierung hat in einer Mitteilung eine Übersicht zu Neuerungen im Jahr 2018 herausgegeben. Wir haben einzelne Aspekte dieser Mitteilung zusammengestellt, um Ihnen einen kurzen Überblick dazu geben zu können.

Ab dem 1. Januar 2018 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ohne jede Einschränkung. Branchenregelungen, die vorübergehend Entgelte unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns ermöglichten, enden zum 31. Dezember 2017. Der flächendeckende Pflegemindestlohn steigt ab Januar 2018 auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten. Anfang 2019 und 2020 wird er nochmals erhöht. Das kommt vor allem Pflegehilfskräften zugute.

Weil Löhne und Gehälter erneut gestiegen sind, wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung angepasst. Auch andere Rechengrößen für die Sozialversicherung ändern sich. So steigt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2018 auf 59.400 Euro jährlich (2017: 57.650 Euro). Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich privat krankenversichern. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Da der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt, fällt auch der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung. Er liegt ab 1. Januar 2018 bei 83,70 Euro monatlich.

Bei der Bemessung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung für Selbständige kehrt ab dem 1. Januar 2018 etwas mehr Gerechtigkeit ein. Sie richten sich künftig stärker nach den tatsächlichen Einkünften. Dazu wird ein vorläufiger Beitrag für freiwillig Versicherte auf Basis des letzten Einkommenssteuerbescheids erhoben. Der endgültige Beitrag bemisst sich rückwirkend, wenn der Einkommenssteuerbescheid für das zugehörige Kalenderjahr vorliegt. Das macht künftig auch Beitragserstattungen möglich.

Steuerzahler profitieren 2018 von einem um 180 Euro höheren Grundfreibetrag, der dann 9.000 Euro beträgt. Der Kinderfreibetrag steigt um 72 Euro auf 4.788 Euro. Das Besteuerungsverfahren wird (wieder einmal) modernisiert. Künftig bleiben den Steuerpflichtigen zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung. Für Papierbelege wie Spendenquittungen gilt: aufbewahren, aber nicht mehr einreichen.

Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält ab Januar 2018 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 409 Euro auf 416 Euro pro Monat. Für Kinder und Jugendliche erhöht sich die Grundsicherung um fünf Euro: Kinder von sechs bis unter 14 Jahren bekommen 296 Euro; Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren stehen 316 Euro zu.

Ab Januar 2018 gilt eine kürzere Frist für rückwirkende Kindergeldanträge. Eltern können dann lediglich sechs Monate rückwirkend Kindergeld erhalten. Die Neuregelung soll Betrugs- und Missbrauchsfälle verhindern.