Ein denkwürdiger Satz in einer WhatsApp-Nachricht eines Bauunternehmers kommt ihn teuer zu stehen. Das OLG Düsseldorf hatte den Satz “Damit nicht so viel an die Augen von F…. kommt” zu würdigen. Das Gericht sieht darin eine Schwarzgeldabrede. Und der Bauunternehmer verliert damit seinen Anspruch auf einen Werklohn.

Der Bauunternehmer hatte über zwei Jahre hinweg umfangreiche Sanierungsarbeiten für einen Auftraggeber erbracht. Während der Bauarbeiten zahlte der an den Bauunternehmer ohne Rechnung mehrere hunderttausend Euro als Abschläge. Bezüglich einer weiteren Abschlagszahlung bat der Bauunternehmer per WhatsApp, die Zahlung per Überweisung auf zwei verschieden Konten aufzuteilen, “damit nicht so viel an die Augen von F…. kommt”.

Nach Abschluss der Arbeiten meinte der Bauunternehmer, ihm stünden noch rund 275.000 Euro zu, die er einklagte. Die Klage scheiterte an der Schwarzgeldabrede. Die Richter waren davon überzeugt, dass mit “F….” in der WhatsApp-Nachricht das Finanzamt gemeint gewesen war. Hierfür sprachen nicht nur die weiteren Umstände, sondern auch, dass der Bauunternehmer sich in Widersprüche verstrickte, als er zu erklären versuchte, wer stattdessen damit gemeint gewesen sei sollte.

Deshalb hat das OLG entschieden, dass dem Bauunternehmer kein Werklohn zusteht. Der zugrundeliegende Vertrag verstößt gegen das Schwarzarbeitsgesetz, weil sich die Parteien einig gewesen waren, dass die Arbeiten ohne Erteilung einer Rechnung und unter Verkürzung des Werklohns um die Mehrwertsteuer erbracht werden sollten.

Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen. Die Aussichten wären aber auch wohl bescheiden gewesen, denn der BGH hat bereits mehrfach ausgeführt, dass der Unternehmer keinen Werklohn verlangen kann, wenn der Vertrag wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsgesetz nichtig ist. Auch bei einer nur teilweisen Schwarzgeldvereinbarung ist der geschlossene Vertrag insgesamt nichtig. Und deshalb hat der Handwerker keinen weiteren Zahlungsanspruch für seine Leistungen.

Nicht überliefert wird, ob der Bauunternehmer das eine oder andere Buch von Bastian Sick gelesen hat, etwa “Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod.”