Jetzt kommt allmählich politische Bewegung im Bereich des internationalen Steuerbetrugs auf. Die Finanzminister der Länder haben auf ihrer Jahrestagung den Entwurf einer Haftungsregelung für Betreiber von elektronischen Marktplätzen beschlossen. Damit soll gegen Umsatzsteuerbetrug beim Onlinehandel vorgegangen werden. Immerhin schon mal ein konkreter Schritt, auch wenn de nur eines der vielen Probleme abdeckt, über die wir in den letzten Jahren berichtet haben.

Nach groben Schätzungen gehen Deutschland durch Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich jährlich verloren.
Geplant ist, dass die neue Regelung bereits zum 01.01.2019 in Kraft tritt.

Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, dass Betreiber von elektronischen Marktplätzen für die nicht entrichtete Umsatzsteuer auf Lieferungen haften, die Händler über die jeweilige Onlineplattform ausführen. Die Haftungsregelung zielt jedoch nicht vorrangig auf die Betreiber der elektronischen Marktplätze. Das Ziel besteht vielmehr darin, dass sich auch ausländische Onlinehändler in Deutschland steuerlich registrieren und ordnungsgemäß ihre Umsatzsteuer zahlen. Betreiber von Onlineplattformen haften, wenn Händler ihnen keine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts über die steuerliche Registrierung vorlegen. Außerdem haften Betreiber des elektronischen Marktplatzes, wenn sie nicht registrierte oder steuerunehrliche Händler weiter auf dem elektronischen Marktplatz gewähren lassen. Auch damit wird Missbrauch vorgebeugt.

Die Finanzminister setzten sich außerdem mit der Frage der Besteuerung der digitalen Wirtschaft auseinander. Sie waren sich einig, dass es im Bereich der vollständig digitalisierten Geschäftsvorgänge Klärungs- und Handlungsbedarf gibt. Das hätten wir Ihnen auch so sagen können, ohne dass sie dafür eigens eine Konferenz einberufen.