Deutsche Vermieter, die über die Internetplattform Airbnb vermietet haben, sind in den Fokus der Steuerfahndung geraten. Eine Sondereinheit der Steuerfahndung der Finanzbehörde Hamburg hat für die deutsche Steuerverwaltung in einem mehrere Jahre andauernden Verfahren erreicht, dass Daten von Airbnb-Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken übermittelt werden. So wird es unredlichen Vermietern von Ferienunterkünften erheblich erschwert, ihre bisher dem Finanzamt nicht erklärten Einnahmen aus der Vermietung von Wohnraum an Feriengäste weiter verborgen zu halten.

Im Zusammenwirken mit der Finanzbehörde Hamburg, dem Bundeszentralamt für Steuern, verschiedenen anderen Bundesländern und den Steuerbehörden des Sitzlandes des Vermittlungsportals wurde die Internetplattform im Rahmen eines sogenannten internationalen Gruppenersuchens verpflichtet, die geforderten steuerlich relevanten Daten für zahlreiche deutsche Vermieter an die deutsche Steuerverwaltung herauszugeben. Diese Daten werden nun von der Steuerfahndung Hamburg ausgewertet.

In Einzelfällen ist denkbar, nicht erklärte Vermietungseinkünfte bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit zu besteuern. Soweit Vermieter außerhalb von Hamburg betroffen sind, werden die Daten kurzfristig den zuständigen Ländern zur weiteren Überprüfung übermittelt. Bundesweit ist dies das erste erfolgreiche internationale Gruppenersuchen im Zusammenhang mit Vermietungsumsätzen über Internetplattformen. Damit ist aus Sicht der Finanzverwaltung ein wichtiger Durchbruch zur Aufhellung dieses Dunkelfeldes erreicht worden.