Die Bundesregierung hat Ende August beschlossen, dass ab dem 1.1.2023 die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfallen soll. Bei Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben werden. Altersrentner, die eine vorgezogene Altersrente – eine Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze – beanspruchen, mussten bislang Hinzuverdienstgrenzen beachten. Die Hinzuverdienstgrenze lag seit Juli 2017 bei 6.300,00 Euro jährlich. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze bereits in den Jahren 2020 bis 2022 deutlich angehoben. Nun soll die Grenze komplett entfallen. Aktuell ist das Gesetz aber noch nicht in Kraft getreten.

Ein Großteil der Regelungen des Gesetzes betrifft die Digitalisierung von Meldeverfahren. So soll z. B. die Vorlage des Sozialversicherungsausweises nicht mehr erforderlich sein, da ein Abruf der Versicherungsnummer bei der Rentenversicherung durch die Arbeitgeber ermöglicht wird. Ziel ist wieder einmal die Entlastung der Bürger, der Sozialversicherungsträger sowie der Wirtschaft.

Im Künstlersozialversicherungsgesetz werden die Befreiungsmöglichkeiten zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Berufsanfänger erweitert. Auch werden die Regelungen für einen Zuverdienst aufgrund von nicht-künstlerischen selbständigen Tätigkeiten an die Regelungen zu einer zusätzlichen abhängigen Beschäftigung angepasst. Die vorgesehene Regelung knüpft an den Schwerpunkt der Tätigkeit an und löst die pandemiebedingt befristet erhöhten Hinzuverdienstregelungen ab.