Manches Lebensmittel verursacht im wahrsten Sinne des Wortes Störgefühle. Dazu gehört bei vielen Menschen Kaviar. Die Eier des Störs munden sicherlich dem Einen oder Anderen. So mancher findet den Geschmack eher gewöhnungsbedürftig. Für einige Zollbeamte scheiterte die Kaviar-Gewöhnung offenbar an einem wesentlichen Störfaktor: dem Preis.

So hatte eine Dame Pech, deren Fall jetzt vom BFH sogar an den EuGH verwiesen wurde. Sie hatte sechs Dosen Kaviar zu je 50 g über das Zollamt am Flughafen unangemeldet ins Land eingeführt, die allesamt vom Hauptzollamt wegen fehlender Genehmigungen nach dem BNatSchG beschlagnahmt wurden.

Jetzt stellen sich viele Fragen: War das rechtens? Hätte man der armen Frau nicht wenigstens zwei Döschen für den persönlichen Bedarf lassen können? Liegt ein solcher auch noch dann vor, wenn sie den Kaviar nicht selbst verzehrt, sondern an ihre Kinder verschenken wollte? Mal sehen, wie dem EuGH der Fall so schmeckt oder ob ihn auch etwas stört.