Der Solidaritätszuschlag wurde in einer ersten Fassung 1991 ins Leben gerufen. Deutschland hatte damals im Zweiten Golfkrieg einen erheblichen Teil der Kosten übernommen. Der damals auf ein Jahr befristete Solidaritätszuschlag wurde folglich mit „Mehrbelastungen, die sich nicht nur aus dem Konflikt am Golf…, sondern auch für die Unterstützung der Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa ergeben und zusätzlichen Aufgaben in den neuen Bundesländern begründet.

Der Solidaritätszuschlag wurde zunächst vom 1. Juli 1991 bis 30. Juni 1992 erhoben. 1993 und 1994 wurde kein Solidaritätszuschlag erhoben. Ab 1995 wurde erneut ein Solidaritätszuschlag eingeführt. Begründet wurde er damals mit der Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit. Von 1995 bis 1997 betrug der Zuschlag 7,5 Prozent, seit 1998 beträgt er 5,5 Prozent.

Einhergegangen ist die Einführung mit einer der größten Steuerlügen der Nachkriegszeit. Das Geld ist nämlich – wie alle Steuereinnahmen des Bundes – nicht zweckgebunden. Es fließt in den großen Topf des Bundeshaushaltes. Es gab also nie eine zweckgebundene Abgabe zur Förderung des Wiederaufbaus in den neuen Bundesländern, wie es der Bevölkerung über Jahrzehnte vorgelogen wurde. Aus dieser allgemeinen Zusatzsteuer wird jetzt eine neue Reichensteuer.

Im vergangenen Jahr hat der Staat über den Soli 18,9 Milliarden Euro eingenommen. Diese Einnahmen sollen nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums nun von 2021 an um rund elf Milliarden weniger werden, bis 2024 dann um zwölf Milliarden. Die meisten Bürger sollen ab 2021 keinen Soli mehr zahlen. Der Soli wird nach Angaben des Ministeriums für rund 90 Prozent der Zahler ab 2021 abgeschafft. Nur die Reichsten sollen weiter zur Kasse gebeten werden. Laut Finanzministerium wird eine Familie mit zwei Kindern in etwa bis zu einem Jahresbruttolohn von 151.000 Euro voll entlastet, Singles bis zu einem Jahresbruttolohn von rund 73.000 Euro. Ab welchem Einkommen künftig noch Soli fällig wird, kann man nur ungefähr sagen, da es bei der Einkommensteuer unterschiedliche Freibeträge etwa für Kinder oder verheiratete Paare gibt.

Mit der teilweisen Abschaffung hat der Gesetzgeber ganz offenkundig versucht, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Der Soli ist seit Jahren heftig umstritten. So mancher hat offenkundig erkannt, dass uns seit Jahrzehnten eine Begründung vorgelogen wurde. Die, die das so nicht erkannt haben, sind dennoch der Meinung, es sei genug Geld in den Osten geflossen. Viele Kommunen in den alten Bundesländern hätten Unterstützung bitter nötig, war immer wieder zu hören.

Einem sofortigen vollständigen Wegfall erteilte Bundesfinanzminister Olaf Scholz eine vielsagende Absage. Eine vollständige Abschaffung auch für die einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung würde zusätzlich fast 11 Milliarden Euro kosten. Eine Entlastung hoher Einkommen wäre nicht gerecht, sagte der Finanzminister. Steuerzahler mit hohen und sehr hohen Einkommen müssten dazu beitragen, dass öffentliche Aufgaben finanziert werden könnten.

Wir können sicher sein, dass gegen die nur teilweise Abschaffung des Soli Verfassungsbeschwerden eingereicht werden. Allein schon die Tatsache, dass eine GmbH oder AG, die Körperschaftssteuer zahlt, von der Reform ausgenommen ist, kann niemand so recht verstehen.