Der Koalitionsvertrag unserer dann hoffentlich bald installierten neuen Regierung aus FDP, Grüne und SPD beinhaltet naturgemäß auch diverse steuerrechtliche Änderungsvorhaben. Wir haben einige Vorhaben für Sie zusammengestellt und in Kurzform kommentiert.

Die bereits eingeführte Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen wird auch auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Mio. Euro ausgeweitet. Die Regelung stellt u. E. eine erhebliche Gängelung der mittelständischen Unternehmen dar. Auch aus dem Aspekt der beruflichen Verschwiegenheit ist das ein weiterer Schritt hin zur Behinderung unseres Berufsstands.

Da man ja seit Jahren nur noch über Klimaschutz diskutiert, verwundert es nicht, dass eine „Superabschreibung“ für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter kommen soll. Steuerpflichtige sollen in den Jahren 2022 und 2023 Teile der Anschaffungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in besonderer Weise diesen Zwecken dienen, vom steuerlichen Gewinn abziehen können.

Die erweiterte Verlustverrechnung, die in Zeiten von Corona schon angepasst wurde, soll zeitlich bis Ende 2023 verlängert werden und der Verlustrücktrag soll auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume ausgeweitet werden. Die Anpassung ist aus unserer Sicht klassische Kosmetik.

Offenbar hat die neue Regierung auch schon erkannt, dass die bestehende Begünstigung von Plug-In-Hybridfahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung Unfug ist. Sie wird deshalb künftig für neu zugelassene Fahrzeuge stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet. Hybridfahrzeuge sollen zukünftig nur noch privilegiert werden (Entnahmewert 0,5 %), wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Es fragt sich der geneigte Autofahrer, wie er das dann belegen soll.

Die steuerlichen Regelungen für Arbeiten im Homeoffice für Arbeitnehmer sollen bis zum 31.12.2022 verlängert werden. Der Ausbildungsfreibetrag soll nach rund 20 Jahren von 924 Euro auf 1.200 Euro erhöht werden. Der Sparerpauschbetrag soll zum 1.1.2023 auf 1.000 Euro (Zusammenveranlagung 2.000 Euro) erhöht werden. Die Kombination aus den Steuerklassen III und V soll in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. Vor Wochen hat man noch über die Abschaffung des Faktorverfahrens diskutiert.

„Wir stellen die Weichen auf eine sozial-ökologische Marktwirtschaft und leiten ein Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen ein“. Um vollmundige (wenn auch nutzlose) Aussagen ist auch die neue Regierung nicht verlegen. Nur die Finanzierung aller Maßnahmen bleibt völlig ungeklärt. Man schwurbelt etwas von Investitionsgesellschaften. Damit ließe sich dann nach den Buchstaben des Gesetzes die Schuldenbremse einhalten. Dafür werden dann privatwirtschaftlich organisierte Firmen im Eigentum des Bundes missbraucht und mit Milliarden von Schulden vollgeladen. Aber die fallen wegen deren privatrechtlicher Struktur nicht unter die Schuldenbremse.

Herzliche Grüße von den neuen Taschenspielern.