Unsere neue Bundesregierung erkennt offenbar allmählich, dass ihre viel gepriesene Energiepolitik zur Unbezahlbarkeit führt. Deshalb soll wieder die Gießkanne ausgepackt werden, um Volkes Seele bei Laune zu halten. Noch bevor der nächste Preisschock in Anbetracht des neu entfachten Krieges in Europa Wirkung zeigen konnte, hat der Koalitionsausschuss vor dem Hintergrund der stark steigenden Preise für Energie zehn Entlastungsschritte vorgestellt, die nun auf den Weg gebracht werden sollen. Wir wollen die Hilflosigkeit unserer Regierung anhand einzelner Punkte aus diesem Paket darstellen.

Angesichts der extrem gestiegenen Strompreise soll die EEG-Umlage zum 1.7.2022 entfallen. Bisher war deren Wegfall auf den Jahresbeginn 2023 terminiert. Die Koalition verbindet damit die Hoffnung, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergeben. Bekanntlich stirbt die Hoffnung ja zuletzt, wohl auch in der neuen Koalition.

Um Arbeitnehmer zu unterstützen, soll der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend ab dem 1.1.2022 erhöht werden. Außerdem soll der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben werden, ebenfalls rückwirkend ab dem 1.1.2022. Das Dumme daran ist nur, dass bspw. ein Rentner mit einer geringen Rente davon genau 0,00 profitiert.

Völlig in die Tonne getreten werden allem Anschein nach die ökologisch-sozialen Belange der Mobilität, die noch vor wenigen Monaten als oberstes Karma unserer Regierung gepriesen wurden. Es soll nämlich eine Erhöhung der Fernpendlerpauschale auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer geben.

Der Hit wird aber sicher die Einführung eines Coronazuschusses. Erwachsene Bezieher von existenzsichernden Leistungen sollen mit einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt werden. Davon sollen insbesondere diejenigen profitieren, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten. Völlig unklar ist aber, wie das Geld zu den Betroffenen kommen soll. Um das zu klären, werden jetzt erst mal allen Ernstes über 140 Behörden und Institutionen befragt. Wir schließen heute schon eine Wette ab, dass die Strukturierung mehr kostet, als am Ende des Tages bei den Bedürftigen ankommt.

Es gibt (für Bedürftige?) auch eine erweiterte Verlustverrechnung. Betriebsverluste der Jahre 2022 und 2023 können bis 10 Millionen Euro auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre zurückgetragen und mit den entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Wie viele Bedürftige davon wohl profitieren werden?