Wenn man die letzten Gesetzesinitiativen Bayerns anschaut, beschleicht einen unwillkürlich der Verdacht, das zornige Bayern soll mit Wahlgeschenken doch noch gütlich gestimmt werden. Nur böse Zungen behaupten, dass die desolat schlechten Umfragewerte der bayerischen Regierung federführend für die Gesetzesentwürfe wären.

So ganz neu sind die Initiativen Bayerns indes nicht. Vorne weg fordert Bayern u. a. den Abbau des Solidaritätszuschlags ab 2019 sowie eine niedrigere Steuerbelastung für Unternehmen. Solche hohlen Phrasen kennt man seit Jahren, auch wenn das bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat jetzt daraus einen „Soli-Abbau-Plan“ schmiedet. Bereits zum 01.01.2019 soll die Soli-Zahlpflicht für 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler ein Ende haben. Der im Koalitionsvertrag für 2021 vereinbarte Einstieg in den Soli-Abbau soll auf 2019 vorgezogen werden. Zusätzlich soll es durch die Einführung einer Freigrenze von 9.000 Euro auch für kleine Kapitalgesellschaften eine Entlastung geben. In einer zweiten Stufe soll ab 01.01.2020 der Soli-Satz von 5,5 auf 3 Prozent gesenkt werden. Ab dem 01.01.2021 soll der Soli ganz entfallen. Unklar bleibt aber die Herkunft der Mittel für dieses Vorhaben.

Da auf internationaler Ebene zum Teil deutlich geringere Steuerbelastungen für Unternehmer existieren, sollen deutsche Unternehmer gefördert werden. Die USA haben ihre Bundeskörperschaftsteuer von 35 auf 21 Prozent gesenkt. Frankreich plant die Körperschaftsteuer auf 25 Prozent, Großbritannien auf 17 Prozent zu senken. In Deutschland beträgt dagegen die durchschnittliche Ertragssteuerbelastung von Kapitalgesellschaften rund 30 Prozent. Mit der Einführung einer Teilanrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Deutschland verbessert werden.

Angesichts der angespannten Wohnraumversorgung vor allem in den Ballungsräumen will Bayern ein Potenzial von bundesweit 1,1 Millionen zusätzlichen Wohnungen schaffen. Dazu sollen Aufstockungen an bestehenden Gebäuden beschleunigt steuerlich abgeschrieben werden können. Gedacht ist hier an eine lineare Verteilung über 10 Jahre. Mit diesem Vorschlag könnte auch der viel diskutierte Flächenverbrauch reduziert werden. Auch hier bleibt die Mittelherkunft unklar.

Im Übrigen wird auch auf Bundesebene über eine steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus diskutiert. Der früher schon mal existierende § 7b des Einkommensteuergesetzes soll wohl in modifiziertem Gewand exhumiert werden. Die Maßnahme zielt auf private Investoren ab, sich verstärkt im bezahlbaren Mietwohnungsneubau zu engagieren. Dazu sollen nach dem Referentenentwurf des BMF Sonderabschreibungen von jährlich 5% auf 4 Jahre gewährt werden. Allerdings soll die Förderung von Beginn an kastriert werden, weil die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung auf 2.000 Euro pro qm begrenzt werden soll. Aber es sind im Moment ja eh nur Entwürfe. Warten wir mal ab.